Einheitliche generalistische Pflegeausbildung mit einem Berufsabschluss
Die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege wird als eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der kommenden Jahre gesehen. Grundlage der neuen Pflegeausbildung sind das Pflegeberufsgesetz und die Erkenntnis, dass gute Pflege ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden kann.
Das Pflegeberufsgesetz soll die langjährig vorbereitete Reform der Pflegeberufe umsetzen.
Das Gesetz führt eine neue, generalistisch ausgerichtete berufliche Pflegeausbildung mit einem Berufsabschluss eint, die die bisherigen Ausbildungen ablöst. Die neue Berufsbezeichnung lautet "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann".
Weil sich die Versorgungsstrukturen und Pflegebedarfe in der Akut- und Langzeitpflege verändert haben, müssen die Anforderungen an die Pflegefachkräfte ebenfalls angepasst werden. So muss in den Pflegeeinrichtungen mehr und mehr medizinische Behandlungspflege erbracht werden, wohingegen andererseits in den medizinischen Versorgungseinrichtungen der Anteil Pflegebedürftiger, z.B. demenzkranker Menschen, ansteigt. In der neuen Pflegeausbildung werden aus diesem Grunde übergreifende pflegerische Qualifikationen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.
Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger und weiteren Einrichtungen. Sie wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abgeschlossen. Die Auszubildenden wählen im Rahmen der praktischen Ausbildung einen Vertiefungseinsatz, der im Zeugnis ausgewiesen wird.
Kostenfreiheit der neuen Pflegeausbildung für Auszubildende, einheitliche Finanzierung
Das Pflegeberufsgesetz statuiert die einheitliche Finanzierung der neuen beruflichen Pflegeausbildung. So können qualifizierte Pflegefachkräfte ohne Deckelung der Ausbildungszahlen zur Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege ausgebildet werden. Ausbildende Einrichtung in der ambulanten oder in der stationären Langzeitpflege zu sein, bedeutet künftig keinen Wettbewerbsnachteil mehr.
Die neue berufliche Pflegeausbildung ist zudem für die Auszubildenden kostenfrei. Sie erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Alle bisher beteiligten Kostenträger sind an der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung über Landesausbildungsfonds beteiligt.